Mallorca-Police fürs Ausland
Geschrieben von admin • Mittwoch, 18. Juni 2008 • Kategorie: HaftpflichtversicherungDer Bund der Versicherten machte gestern in einer Meldung darauf aufmerksam, dass die berühmte Mallorca-Police eine Versicherung ist, die Regulierungslücken ausgleicht und deshalb jeder Auslandsurlauber haben sollte, wenn er im Urlaubsland ein Mietfahrzeug fährt.
Grund dafür sei, so hieß es, dass diese Fahrzeuge meist nur mit einer geringen Haftpflichtsumme versichert seien und dass diese bei einem großen Schaden selten ausreiche. Kommt es zu so einer Situation, so müsse man den Rest aus der eigenen Tasche zahlen. Ganau in dieser Situation greift die Mallorca-Police. Die Mallorca-Police ist übrigens nicht an den Versicherungsnehmer gebunden, ist in der Regel für eine Mietdauer von höchstens einem Monat gültig und greift auch für den Lebenspartner. Bei der Mallorca-Police sollte man, so Lilo Blunck, Vorstandsvorsitzende des Bundes der Versicherten (BdV) darauf achten, dass diese sich meistens auf einen Pkw zögen, aber ein Motorrad oder ein Campingfahrzeug nicht berücksichtigt werde.
0 Kommentare
Kommentar schreiben